Steuerfahndung in Darmstadt

Die Steuerfahndung in Darmstadt deckt Steuerdelikte auf. Vor allem Unternehmen sind das Ziel von gründlichen Untersuchungen der Steuerfahnder. In der Regel werden die Ermittler tätig, wenn ein konkreter Verdacht zum Beispiel in Bezug auf eine Steuerhinterziehung vorliegt. Die Steuerfahnder haben dann die Aufgabe, Beweise für das Vorliegen einer Straftat zu entdecken – und dem Fiskus dadurch letztlich verlorene Einnahmen in Form von Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zu sichern. Als Betroffener sind Sie der Steuerermittlung in Darmstadt aber nicht hilflos ausgeliefert. Das Gesetz sichert Ihnen viele Rechte.

Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung in Darmstadt?

Die Steuerfahndung in Darmstadt ist eine spezialisierte Abteilung der Finanzbehörde, die sich mit der Verfolgung von Steuerdelikten beschäftigt. Hier sind insbesondere zwei Tatbestände wichtig:

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Wer vorsätzlich Steuern hinterzieht (indem er zum Beispiel falsche Angaben in einer Steuererklärung macht), kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO): Wer leichtfertig, also in besonderem Maße fahrlässig, Steuern hinterzieht, muss eine Geldbuße bezahlen.

Wo die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit liegt, ist nicht immer eindeutig und im Einzelfall auch unter Juristen umstritten. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite sind Sie in der Lage, Ihre Chancen in einem Verfahren zu optimieren. In vielen Fällen sind es Nuancen, die den Unterschied zwischen einer Geldbuße und einer Freiheitsstrafe ausmachen.

Wie gerät man ins Visier der Steuerfahndung?

Viele Steuerpflichtige, die es mit der Steuerermittlung zu tun bekommen, fragen sich, warum gerade sie ins Visier der Steuerfahndung geraten konnten. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Es gibt häufig anonyme Anzeigen – zum Beispiel von geschäftlichen Konkurrenten. Manchmal ist es auch die Selbstanzeige eines anderen Steuerpflichtigen, mit den man in geschäftlichen Beziehungen stand, die das eigene Unternehmen verdächtig machen.

Oft führen Unregelmäßigkeiten oder Widersprüche in der eigenen Steuererklärung dazu, dass die Steuerfahndung in Darmstadt Ermittlungen aufnimmt. Steuerermittlungen sind häufig auch die Folge von Erkenntnissen, die im Rahmen einer Betriebsprüfung anfallen.

Wie verläuft eine Steuerfahndung in Darmstadt?

Beim Vorliegen von Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit einem Steuerdelikt informiert das Finanzamt die zuständige Steuerstrafstelle, das die Ermittlungen aufnimmt. Dabei muss es nicht immer sofort zu einer Hausdurchsuchung kommen. Häufig wird zunächst eine schriftliche Anfrage mit der Bitte um Antworten gestellt. Spätestens dann sollten Sie als Betroffener einen auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Der Anwalt wird mit Ihnen zum Beispiel folgende Punkte klären:

  • Welche Hinweise liegen konkret vor?
  • Welche Tatbestände kommen infrage?
  • Sind die Taten überhaupt noch verfolgbar? Eventuell sind sie verjährt.
  • Welche Verteidigungsstrategie ist sinnvoll?
  • Wie steht es beispielsweise um die Erfolgsaussichten für eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Der Rechtsanwalt wird Sie ebenfalls darüber aufklären, wie Sie sich im Fall einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung in Darmstadt verhalten sollen.

Wie soll ich mich bei einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung in Darmstadt verhalten?

Wenn die Steuerfahnder unangemeldet vor der Tür stehen, gilt es vor allem, Fehler zu vermeiden. Lassen Sie sich die Ausweise der Steuerfahnder zeigen und kontaktieren Sie möglichst Ihren Rechtsanwalt. Er wird Ihnen sagen, wie Sie sich verhalten sollen. Vermeiden Sie vor allem diese typischen Fehler:

  • Möglichst keine Gespräche mit den Ermittlern. Es gilt die Regel: Erst mit dem Anwalt, dann mit den Steuerfahndern reden.
  • Bleiben Sie höflich und freundlich, aber bestimmt.
  • Widersetzen Sie sich nicht, aber unterstützen Sie die Ermittler auch nicht aktiv bei deren Arbeit, indem Sie zum Beispiel von sich aus auf bestimmte Akten hinweisen.
  • Beeinflussen Sie keine Zeugen.

Sollten die Ermittler Gegenstände oder Dokumente beschlagnahmen, haben Sie das Recht, sich eine Liste über die Beschlagnahme ausstellen zu lassen.

Welche Rechte hat die Steuerfahndung in Darmstadt?

Die Steuerfahndung hat umfangreiche Rechte. Dazu gehören zum Beispiel die Beschlagnahme von Festplatten, Mobiltelefonen oder die Kopie von Daten. Die Befugnisse der Steuerermittlung in Darmstadt sind aber nicht unbegrenzt:

  • Private Sachen, die offensichtlich nicht als Beweismittel dienen können, dürfen nicht beschlagnahmt werden.
  • Sie sind als Betroffener nicht verpflichtet, Passwörter herauszugeben.
  • Sie selbst und Ihre Mitarbeiter dürfen weiterhin ihrer Beschäftigung nachgehen und zum Beispiel Telefonate führen.
  • Die Mitarbeiter müssen nicht den Arbeitsplatz verlassen.
  • Auch der Publikumsverkehr darf weiterlaufen, wenn Sie dies wünschen.

Die Ermittler dürfen Ihre Personalien aufnehmen. Machen Sie aber unbedingt zur Sache keine Angaben, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.

Bis zu welchem Zeitpunkt schützt mich eine Selbstanzeige bei einer anstehenden Steuerfahndung in Darmstadt?

Sie wissen, dass eine Steuerfahndung in Darmstadt gegen Sie eingeleitet wurde? Vielleicht denken Sie in diesem Fall an die Selbstanzeige für Steuersünder, die bekanntlich eine Straffreiheit möglich macht. Selbstanzeige – Straffreiheit? So einfach ist es nicht. Die Bestrafung wegen einer Steuerstraftat entfällt nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Ihnen noch nicht bekannt gegeben wurde, dass gegen Sie ermittelt wird. Auch müssen die Angaben vollständig sein und zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen.

Wenn zum Beispiel eine Prüfungsanordnung ergangen ist, ist es in der Regel für eine Selbstanzeige zu spät. Allerdings muss sich der zeitliche und sachliche Umfang auf die Aspekte beziehen, die für die vermeintliche Straftat von Bedeutung sind. All diese Einzelheiten machen deutlich, dass eine Selbstanzeige nur nach Rücksprache mit einem auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen sollte. Denn oft hat eine Selbstanzeige für den Betroffenen mehr Nachteile als Vorteile.

Wie arbeiten die Steuerfahndungen der EU-Länder zusammen?

Der EU-Markt ist für Unternehmen weitgehend offen. Zollgrenzen sind zum größten Teil abgeschafft. Das eröffnet natürlich viele Möglichkeiten für Steuerhinterziehungen. Ein Beispiel ist das sogenannte Umsatzsteuerkarussell, bei denen die Mehrwertsteuer-Regelungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr betrügerisch ausgenutzt werden. Seit 1993 arbeitet das EU-Parlament daran, die Kooperation zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten zu optimieren – zum Beispiel durch einen umfangreichen und schnellen Datenaustausch. Heute nutzen nationale Steuerfahndungen auch Ermittlungen und Erkenntnisse von ausländischen Behörden. Dazu kommen Informationen der Gerichte, des Zolls, der Staatsanwaltschaften und der Polizei.

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Seit unserer Kanzleigründung im Jahre 1998 sind wir für unsere Mandanten in den Tätigkeitsschwerpunkten Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Selbstanzeige und Wirtschaftsstrafrecht tätig.

Dabei haben wir uns auf das streitige Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Andere Themengebiete oder Aufgabenstellungen bearbeiten wir nicht.

Zugelassen sind wir bei allen Finanzämtern und Finanzgerichten, bei allen Amts- und Landgerichten, beim BGH und beim BFH, so dass wir auch bundesweit für Sie tätig werden können.

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