Steuerhinterziehung in Darmstadt

Steuerhinterziehung in Darmstadt – ein Kavaliersdelikt? Keinesfalls. Wer wegen einer Steuerhinterziehung verurteilt wird, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe, eventuell sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Die Finanzbehörden gehen jedem Verdacht nach. Wer ins Visier der Steuerfahndung kommt, ist gut beraten, sich an einen Experten für die Verteidigung seiner Rechte zu wenden.

Was ist eine Steuerhinterziehung?

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ Mit diesem Satz stellt das Grundgesetz klar, dass die Verurteilung wegen einer Straftat – also auch einer Steuerstraftat – nur aufgrund eines geschriebenen Gesetzes erfolgen darf. Bei einer Steuerhinterziehung ist § 370 der Abgabenordnung (AO) einschlägig. Die Hinterziehung von Steuern kann auf mehrere Weisen geschehen. Beispiele dafür sind Falschangaben in einer Steuererklärung, das Verschweigen von Einnahmequellen gegenüber dem Finanzamt oder raffinierte Methoden des Steuerbetrugs – zum Beispiel in Form eines Umsatzsteuerkarussells.

  • 370 AO setzt voraus, dass der Täter vorsätzlich handelt. Er muss also zumindest billigend in Kauf nehmen, dass er durch seine Handlung Steuern hinterzieht. Handelt er nicht vorsätzlich, kommt eventuell ein Bußgeld auf der Grundlage von § 378 AO in Betracht (Leichtfertige Steuerverkürzung). Weil § 378 AO eine Ordnungswidrigkeit ist, muss der Steuerpflichtige keinen Eintrag ins Führungszeugnis befürchten.

Was ist eine Selbstanzeige?

Im Zusammenhang mit Steuerstraftaten ist immer wieder von Selbstanzeigen die Rede. Was ist eine Selbstanzeige? § 371 AO gibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, durch eigene Angaben gegenüber der Finanzbehörde ein Fehlverhalten einzugestehen, um durch diese freiwillige Angabe Straffreiheit zu erlangen. Er muss in diesem Fall zwar Steuern nachzahlen oder zu Unrecht erhaltene Vorteile ausgleichen, wird aber nicht wegen einer Straftat verurteilt.

Ist es also ganz einfach, ein Urteil oder einen Strafbefehl wegen einer Steuerhinterziehung in Darmstadt durch eine Selbstanzeige zu vermeiden? Der Teufel liegt bekanntlich im Detail: § 371 AO stellt für die Straffreiheit eine Reihe von zusätzlichen Bedingungen. Beispiele:

  • Es darf noch keine für den Tatbestand relevante Prüfungsanordnung ergangen sein.
  • Dem Betroffenen ist noch keine Mitteilung über die Eröffnung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens in der Sache gemacht worden.
  • Der erlangte Steuervorteil beträgt höchstens 25.000 Euro und es liegt auch kein besonders schwerer Fall einer Steuerhinterziehung vor.

Die Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung in Darmstadt kann sich für den Steuerpflichtigen auch nachteilig auswirken. Denn nach deutschem Recht besteht für niemanden die Pflicht, selbst an seiner Bestrafung mitzuwirken. Und so kann es geschehen, dass erst durch eine Selbstanzeige eine Straftat bekannt wird. Deshalb ist es ratsam, sich über die Vorteile und Nachteile einer Selbstanzeige von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen.

Wie wird Umsatzsteuer hinterzogen und welche Konsequenzen hat das?

Auch betrügerische Handlungen mit Bezug auf die Umsatzsteuer können den Tatbestand der Steuerhinterziehung in Darmstadt erfüllen. Es gibt gerade bei der Umsatzsteuer immer wieder Fälle, in denen steuerrelevante Tatsachen falsch dargestellt oder verschwiegen werden. Beispiele:

  • Selbst ausgestellte Rechnungen werden bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung nicht angegeben, um die eingenommene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abzuführen.
  • Mit gefälschten Belegen oder Scheinrechnungen werden ungerechtfertigte Vorsteuer-Erstattungen erwirkt.
  • Es werden keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuererklärungen abgegeben und die eingenommene Umsatzsteuer einbehalten.

Ein besonderer Fall der Steuerhinterziehung in Darmstadt ist das sogenannte Umsatzsteuerkarussell, bei dem mehrere Unternehmen zusammenarbeiten und vermeintlich gezahlte Umsatzsteuer mehrfach geltend machen.

Wie wird eine Steuerhinterziehung in Darmstadt entdeckt?

Der Verdacht einer Steuerhinterziehung in Darmstadt kann auf verschiedene Arten entstehen. Eine Steuerstraftat kann zum Beispiel durch Betriebsprüfungen stattfinden. Auch widersprüchliche Angaben in Steuererklärungen führen oft dazu, dass Ermittlungen wegen einer Steuerstraftat aufgenommen werden. In einigen Fällen führen auch gezielte Anzeigen dazu, dass wegen einer Steuerhinterziehung in Darmstadt ermittelt wird.

Wenn Sie als Betroffener wissen, dass die Behörden gegen Sie ermitteln, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Steuerrecht wie Dr. jur. Jörg Burkhardt in Wiesbaden kontaktieren. So haben Sie die Chance, Ihre Rechte im Verfahren optimal durchsetzen zu können. Selbstverständlich besteht für den Anwalt die Pflicht zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit dem Fall bekannt werden.

Gibt es einen Unterschied zwischen der Hinterziehung der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer?

Ob Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer: Wenn hierüber falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen werden, kommt immer der Tatbestand einer Steuerhinterziehung in Betracht. Denn Steuern sind Steuern – und auch Erbschaftsteuer oder die Gewerbesteuer können hinterzogen werden. Da allerdings Unternehmer oft jeden Monat zur Abgabe einer Erklärung über die Umsatzsteuer (Umsatzsteuervoranmeldungen) verpflichtet sind, ist hier natürlich auch die Gefahr größer, durch Unregelmäßigkeiten oder Versehen in das Visier der Steuerfahndung zu geraten. Unternehmen werden regelmäßiger geprüft als Privatpersonen.

Gerade bei Verfahren wegen der Hinterziehung von Umsatzsteuer geht es oft um hohe Beträge. Auch die Strafen wegen einer Steuerhinterziehung in Darmstadt sind entsprechend empfindlich. In der Regel werden bei Steuerhinterziehungen ab 100.000 Euro kaum noch Geldstrafen, sondern Freiheitsstrafen ausgesprochen. Diese werden bei noch höheren Summen dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.

Wichtig: Wenn Sie wegen einer Steuerhinterziehung in Darmstadt verdächtigt werden oder sich mit dem Gedanken tragen, mit einer Selbstanzeige eine Bestrafung wegen einer Steuerstraftat zu vermeiden, wenden Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt, der sich im Steuerstrafrecht auskennt. Dadurch können Sie erhebliche Risiken vermeiden.

Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Verjährung im Strafrecht bedeutet, dass eine Straftat nicht mehr verfolgt werden darf. Das gilt auch für den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Hier gilt, dass fünf Jahre nach Beendigung der Tat (das ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Steuerbescheid zugestellt wurde) die Verjährung eintritt. Wenn allerdings ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliegt, verjährt die Tat erst nach 15 Jahren. Gerade für die Frage der Verjährung (die auch für die Frage einer Selbstanzeige entscheidend sein kann) lohnt es sich, mit einem Fachanwalt für Steuerrecht Kontakt aufzunehmen.

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