Steuerstrafrecht in Darmstadt

Steuerstrafrecht in Darmstadt – hier geht es neben hohen Rückzahlungen um empfindliche Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Was tun, wenn man als Beschuldigter einer Steuerstraftat Besuch von den Steuerfahndern bekommt? Welche Folgen kann ein Strafverfahren für den Steuerpflichtigen haben? Wichtig ist vor allem eine Beratung durch Experten für Steuerstrafrecht in Darmstadt. Zusammen mit einem Rechtsanwalt lassen sich effektive Verteidigungsstrategien entwickeln.

Was ist Steuerstrafrecht?

Steuerstrafrecht in Darmstadt – was ist das? Einfach gesagt: Steuerstrafrecht ist Steuerrecht und Strafrecht. Aber gerade hierin liegt bereits das Problem. Denn während der Beschuldigte im Strafrecht ein umfassendes Schweigerecht genießt und nicht an seiner Überführung mitwirken muss, ist derselbe Beschuldigte als Steuerpflichtiger auskunftspflichtig über steuerliche Tatsachen. Über viele Tatsachen muss er Rechenschaft abgeben und darf nicht schweigen. In einem Fall, der steuerliche und strafrechtliche Aspekte hat, gilt es also immer klug abzuwägen. Was sich für das Strafverfahren positiv auswirkt, kann steuerrechtlich teuer werden. Damit dieser Spagat gelingt, ist der Betroffene gut beraten, den Beistand eines Rechtsanwalts anzunehmen, der sich mit dem Thema Steuerstrafrecht in Darmstadt auskennt.

Bei Verdacht auf ein Steuerdelikt kann die Steuerfahndung tätig werden und eine Durchsuchung von Geschäftsräumen oder Wohnungen durchführen. Im Falle einer Verurteilung in einem Verfahren im Steuerstrafrecht in Darmstadt drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch die Verpflichtung zur Rückzahlung erheblicher Steuerbeträge.

Lohnt sich eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht in Darmstadt?

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung? Nach § 371 AO (Abgabenordnung) besteht die Möglichkeit, trotz des Vorliegens einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen, wenn man gegenüber der Finanzbehörde

  • zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt,
  • die unvollständigen Angaben ergänzt
  • oder die unterlassenen Angaben nachholt.

Allerdings gelten für den Eintritt der Straffreiheit strenge Voraussetzungen. Eine Selbstanzeige führt nicht ohne weiteres zur Straflosigkeit. Wenn die Steuerfahnder bereits vor der Tür stehen oder dem Betroffenen auf andere Weise die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens mitgeteilt wurde, ist es für die Selbstanzeige meist zu spät. Gleiches gilt, wenn der Steuerpflichtige bereits wusste oder hätte wissen müssen, dass die Steuerermittlung in Darmstadt gegen ihn tätig ist.

Beachten Sie außerdem, dass die Selbstanzeige nur dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhindern kann, wenn die nicht geleisteten Steuerbeiträge nach Aufforderung vollständig, rechtzeitig und inklusive Hinterziehungszinsen beglichen wurden.

Wie wird die Steuerermittlung auf den Verdacht einer Steuerstraftat aufmerksam?

Wie entsteht der Verdacht einer Steuerstraftat? Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Oft sind es widersprüchliche Angaben in einer Steuererklärung, die die Steuerfahnder aufhorchen lassen. Manchmal sind es auch die Ergebnisse einer routinemäßigen Betriebsprüfung, die ein Verfahren in Gang setzen. In vielen Fällen sorgen anonyme Anzeigen (zum Beispiel von Konkurrenten) dafür, dass wegen des Verdachts eines Steuerdelikts ermittelt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass man aufgrund der Selbstanzeige eines Geschäftspartners in Verdacht gerät.

Die Steuerermittlung in Darmstadt wird tätig – was tun?

Sie haben ein Schreiben der Steuerermittlung erhalten und sollen auf Fragen antworten? Oder die Steuerfahnder stehen bereits vor der Tür? In beiden Fällen sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt kontaktieren, der sich mit Steuerstrafrecht in Darmstadt auskennt. Er wird Ihnen raten, wie Sie sich zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollen. Er wird gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Strategie für das Verfahren entwickeln. Ein auf Steuerrecht und Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird dabei immer die steuerlichen genauso wie die strafrechtlichen Folgen im Blick haben.

Bei einem überraschenden Besuch der Steuerfahnder gilt es natürlich, kühlen Kopf zu bewahren und Fehler zu vermeiden.

  • Vermeiden Sie deshalb möglichst Gespräche mit den Ermittlern. Bedenken Sie bitte, dass jede Aussage – auch wenn diese auf den ersten Blick belanglos erscheinen mag – in einem Strafverfahren gegen Sie verwendet werden kann.
  • Versuchen Sie nicht, andere Zeugen – zum Beispiel Mitarbeiter vor Ort – zu beeinflussen.
  • Lassen Sie sich erst zur Sache ein, wenn Sie Rücksprache mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehalten haben.

Welche Folgen kann eine Steuerstraftat haben?

Neben dem Bannbruch (§ 372 AO), dem gewerbsmäßigen, gewaltsamen und bandenmäßigen Schmuggel (§ 373 AO) und der Steuerhehlerei (§ 374 AO) gibt es in der Praxis vor allem zwei wichtige Tatbestände, die im Steuerstrafrecht in Darmstadt eine Rolle spielen:

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): das vorsätzliche Verschweigen, die unrichtige oder unvollständige Angabe von steuerlich erheblichen Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden mit der Folge, dass Steuern zu Unrecht nicht erhoben werden oder unrechtmäßige Steuervorteile erlangt werden.
  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür kann eine Geldbuße verhängt werden.

Für den Betroffenen kann es einen großen Unterschied machen, ob ihm in Bezug auf die Falschangabe Vorsatz oder nur Leichtfertigkeit nachgewiesen wird. Im letzteren Fall erfolgt zum Beispiel kein Eintrag ins Führungszeugnis. Doch auch bei vorsätzlichem Handeln besteht oft die Möglichkeit, dass das Verfahren zum Beispiel gegen eine Zahlung eingestellt wird. Ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Darmstadt wird zusammen mit Ihnen die einzelnen Möglichkeiten eingehend erläutern.

Wie endet ein Steuerstrafverfahren?

Wie ein Verfahren im Steuerstrafrecht in Darmstadt endet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn sich der Tatbestand eines Steuerdelikts nicht beweisen lässt, wird das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Sprechen die Beweise gegen den Beschuldigten, kann das Verfahren unter Umständen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. In vielen Fällen ist die Einstellung gegen eine Zahlung für den Beschuldigten letztlich die günstigste Lösung. Ein Verfahren vor Gericht kann sich über mehrere Instanzen und oft über einige Jahre hinziehen. Das Gerichtsverfahren endet in der Regel mit einem Urteil, das entweder auf Freispruch oder auf die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe lautet.

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